Beweissicherung – Ausbau der Ortsdurchfahrt Bubach

Das Beweissicherungsverfahren für den dritten Bauabschnitt wird jetzt durchführt. Die Beweissicherung dient vor allem zur Sicherung der Ansprüche der Anrainer, also Ihrer Ansprüche gegenüber der ausführenden Baufirma bei eventuell eintretenden Bauschäden.

Der o. g. öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Hr. Dipl.-Ing E. Fengler und seine Frau Dipl.-Ing. J. Fengler werden die Arbeiten in der Zeit vom 24. bis 26. Juni durchführen.

Für Rückfragen und Terminwünsche steht der Sachverständige gerne unter der Rufnummer 06501 99073 zur Verfügung.

Elke Härter, Ortsbürgermeisterin

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