Beweissicherung

Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) plant den Ausbau der K 39 im Bereich der Ortsdurchfahrt Bubach.

Dies ist der Anlass dafür, ein Beweissicherungsverfahren für diese Zone vorbeugend durchführen zu lassen. Die Beweissicherung dient vor allem zur Sicherung der Ansprüche der Anrainer, also Ihrer Ansprüche gegenüber der ausführenden Baufirma bei eventuell eintretenden Bauschäden. Um diese identifizieren zu können, ist vorher eine Feststellung der vorhandenen Bausubstanz erforderlich. Mit dieser wurde durch den Landesbetrieb Mobilität die Fengler Consult in 54441 Kanzem beauftragt.

Der o. g. öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Hr. Dipl.-Ing E. Fengler und seine Frau Dipl.-Ing. J. Fengler werden die Arbeiten voraussichtlich ab 31.07.2020 für den ersten Bauabschnitt (Hauptstraße 1 – 11) durchführen. Durch die Bauarbeiten und damit auch die Beweissicherung sind die Anwesen entlang der K39 (Oberstraße, Hauptstraße) und die direkt daran angrenzenden Straßenzüge betroffen.

Für Rückfragen und Terminwünsche steht der Sachverständige gerne unter der Rufnummer 06501 99073 zur Verfügung.

Elke Härter, Ortsbürgermeisterin                  

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