Einladung zur Wahl des Wehrführers und stellvertretenden Wehrführers der FFW Bubach
Nach § 14 LBKG hat der Bürgermeister vier Wochen vor der Wahl schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung alle wahlberechtigten Mitglieder unter Angaben der Tagesordnng einzuladen.
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr Bubach und der Jugendfeuerwehr, die zum Zeitpunkt der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Die Wahl findet am Dienstag, dem 25. November 2025 um 19.00 Uhr im Gemeindehaus Bubach statt.
Tagesordnungspunkte
1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit
2. Wahl des Wehrführers
3. Wahl des stellvertretenden Wehrführers
4. Verschiedenes
Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen, Michael Boos, Bürgermeister
