Jagdgenossenschaft Bubach

Am Donnerstag, 15. März 2018, findet um 19.30 Uhr im kleinen Saal des Gemeindehaus in Bubach eine Versammlung der Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Bubach statt, zu der alle Jagdgenossen eingeladen werden.

Jagdgenosse ist jeder, der Eigentümer einer Grundfläche ist, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Bubach gehört. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an. Jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten, durch einen Verwandten gerader Linie, durch eine im ständigen Dienst des Vertretenen beschäftigte Person oder durch einen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.

 

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Bericht der Bürgermeisterin über die Verwendung der Jagdpacht
  3. Neuwahl des Jagdvorstandes
  4. Bericht über die Vorstandsentscheidung zur Optionserklärung Umsatzsteuer
  5. Übertragung der Verwaltungsangelegenheiten auf die Ortsgemeinde Bubach
  6. Verschiedenes

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Kontakt

Wappen Gemeinde Bubach

Gemeinde Bubach

Ortsbürgermeisterin
Elke Härter

Hauptstr. 24, 56288 Bubach
Tel. 06766 8405
bubach@sim-rhb.de